Fördermittel für Sportgeräte beantragen

  15.11.2019    WLV
Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit Geldern aus dem Sportstättenbau-Fördertopf. Die Antragsfrist für die Förderung endet am 31. Januar 2020.

Will ein Verein beim WLSB Fördermittel für Sport- oder Pflegegeräte beantragen, die er in diesem Jahr angeschafft hat oder bis Ende des Jahres noch erwerben wird, sollte er die Termine im Blick behalten. Denn für alle im Jahr 2019 getätigten Anschaffungen läuft die Antragsfrist noch bis 31. Januar 2020. 

Für Förderanträge muss beachtet werden, dass Sportgeräte erst ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro bezuschusst werden. Die jeweils aktuell geltenden Regelungen des Förderpogramms sind den <link https: wlsb.de component phocadownload category _blank internen link im aktuellen>Sportgeräteförderrichtlinien des WLSB zu entnehmen.

>> <link https: wlsb.de _blank>Weitere Informationen zur Sportgeräteförderung des WLSB

erstellt von WLSB / WLV